Informationen zur Gemeindegebietsreform in Mögelin

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Mögelin,

am 25.Januar 2001 wurde Ihnen auf einer Einwohnerversammlung die Gebietsreform vorgestellt. Viele Fragen wurden gestellt und beantwortet , doch viele Antworten blieben noch offen. Dem während der Versammlung vielfach gestellten Wunsch nach weiteren schriftlichen Informationen, vor allem auch für Bürgerinnen und Bürger, die nicht an der Zusammenkunft teilnehmen konnten, kommen wir hiermit nach. Die vorliegenden Informationen sollen helfen, die wichtigsten und bewegendsten Fragen im Zusammenhang mit der Gemeindegebietsreform zu beantworten und Ihnen eine Basis geben,den bevostehenden Prozess mitzugestalten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ihr Roy Wallenta gez. Ihre Evamaria Kober

Amtsdirektor

Bürgermeisterin

1. Was bedeutet Gemeindegebietsreform ?

In den kommenden Jahren will die Landesregierung in Brandenburg eine neue kommunale Struktur mit leistungsfähigen Verwaltungen schaffen. Dazu dient die Gebietsreform. Sie sieht vor , durch Zusammenschluss und Eigemeindung die Zahl der Gemeinden von derzeit etwa 1500 auf knapp die Hälfte zu reduzieren. Gemeinden sollen durch Zusammenschluss größer werden, somit größere wirtschaftliche und kommunale Kraft erhalten. Vor allem in den ländlichen, dünn besiedelten Regionen Brandenburgs mit vielen kleinen und kleinsten Gemeinden soll sich so die allgemeine Situation verbessern.
Die Landesregierung hat zur Gemeindegebietsreform sogenannte Leitbilder beschlossen, in denen die Ziele festgehalten sind. Auf der Basis der Leitlinien ist das Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt worden, im März wird ein neues Gemeindestrukturgesetzt verabschiedet. Nach diesem Gesetz wird bis zum Jahre 2003 die Reform umgesetzt sein.

2. Welche Folgen gibt es im Amt Premnitz ?

Das für Premnitz zutreffende Amtsmodell 2 wird es, das wird durch die Leitbilder und im Innenministerium eindeutig klargestellt, nach der Reform nicht mehr geben. Diese Modell, bei dem eine Stadt als Zentrum für die umliegenden Gemeinden Verwaltungs- und Kommunal-
aufgaben wahrnimmt,
verschwindet völlig. Statt dessen wird durch Zusammenschluss und Eingemeindung eine amtsfreie Gemeinde entstehen, in der die bisher amtsangehörigen Gemeinden den Status von Ortsteilen erhalten. Die Landesregierung begründet diesen Schritt so: Zum einem widerspricht das Amtsmodell 2 dem Demokratieverständnis, da der Bürgermeister der Verwaltngsgemeinde automatisch auch
Amtsdirektor ist. Er darf beispielsweise die anderen amtsangehörigen Gemeinden öffentlich-rechtlich vertreten, obwohl er von diesen nicht gewählt wurde. Auf der anderen Seite nutzen die Bewohner der anderen Gemeinden viele öffentliche Einrichtungen der Verwaltungsgemeinde, wie Kulturhäuser, medizinische Einrichtungen oder Schwimmbäder, die erhaltenden und investiven Kosten dafür trägt die Stadt Premnitz dagegen allein.
Die Leitbilder der Landesregierung sehen für Premnitz keine andere Möglichkeit vor, als die Eigemeindung von Mögelin und Döberitz.

3. Was bedeutet Freiwilligkeit ?

Im Zusammenhang mit der Gebietsreform ist von einer "Freiwilligkeit " beim Zusammenschluss die Rede. Dieser Begriff ist irreführend: Freiwillig bedeutet nicht, dass es eine Entscheidung für oder gegen den Zusammenschluss geben kann, sondern nur, ob die Gemeinden diesen Prozess freiwillig und gemeinsam in Angriff nehmen oder warten, bis per Entscheidung des Innenministeriums und des Landtages der Zusammenschluss angeordnet wird.
Bei einem "freiwilligem" Zusammenschluss können die Gemeinden einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschließen, der das Zusammenwachsen regelt, zum Beispiel, welche Vorhaben in den Gemeinden nach dem Zusammenschluss in welcher Reihenfolge in Angriff genommen werden, wie Einnahmen aus kommunalen Verkäufen genutzt werden und dergleichen mehr. Für einen "freiwilligen" Zusammenschluss müssen die Gemeindevertreter einen entsprechenden Beschluß fassen, zusätzlich ist ein Bürgerentscheid vorgesehen. Die letzte Einscheidung trifft die Landesregierung, die als demokratisch gewählte Volksvertretung dazu die Gesetzgebungskompetenz hat. Die Landesregierung kann auch gegen Bürgerentscheide beschließen, sofern dieser Beschluß mit den Gesetzen in Einklang steht.

4. Welche anderen Möglichkeiten gibt es ?

Nach aktueller Auslegung der Leitbilder keine. Als Amt wird Premnitz, da hat sich die Landesregierung klar geäußert, nicht weiter bestehen. Von daher gibt es keine andere Möglichkeit als den Zusammenschluss der Gemeinden. Theoritisch denkbar wäre der Wechsel in ein anderes Amt, zum Beispiel Rathenow, Milow oder Nennhausen. Diesem Wechsel muss jedoch nicht nur die Gemeinde, die in ein neues Amt will, zustimmen, sondern auch die Kommunen des neuen Amtes. Die endgültige Entscheidung liegt wieder beim Innenministerium, das einem Wechsel entsprechend den Leitbildern nicht zustimmen wird, da dieser dem Ziel der Gemeindegebietsreform widersprechen würde. Als allerletzte Möglichkeit bliebe noch, nachdem eine zwangsweise Eingemeindung erfolgt ist, vor Gericht zu klagen. Erfahrungen aus Thüringen, wo bereits eine Gemeindegebietsreform stattgefunden hat, zeigen jedoch, dass die Erfolgsaussichten nahezu bei Null liegen: In einem solchen Falle müsste nachgewiesen werden, dass die Eingemeindung dem neuen Gesetz widersprechen würde und im Falle Premnitz sind die Aussagen dazu eindeutig.

5. Was bleibt nach einem "freiwilligen" Zusammenschluss gleich?

Trotz eines Zusammenschlusses wird Mögelin nicht von der Landkarte verschwinden.
Schon formal ist das im Ortsschild erkenntlich.

Aus dem alten Mögelin wird Mögelin
 

Landkreis
H a v e l l a n d

  Stadt Premnitz
Landkreis Havelland

Auch das, was einen Ort nach außen repräsentiert, seine Identität, bleibt erhalten: Es wird auch nach der Reform die gleichen Vereine geben, die Chorgemeinschaft wird ebensowenig verschwinden wie der Anglerverein, die Freiwillige Feuerwehr Mögelin bleibt als Freiwillige Feuerwehr Mögelin erhalten und die Fußballer werden weiterhin beim Fußballklub kicken können. Gleiches trifft auch für die Kita zu: So lange genügend Kinder in Mögelin leben, werden sie auch weiterhin in Mögelin zu Kita gehen können. Wenn in der Gemeinde längerfristige Bauvorhaben geplant sind , kann deren Fortführung im bereits erwähnten öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbart werden. Das gilt auch für die Ortssatzungen und verschiedenen Gebührensatzungen (z.B. Hundesteuersatzung), die für längsten fünf Jahre bleiben können. Was die öffentliche Verwaltung angeht, bleibt ohnehin alles beim Alten: Zu Amtsgängen müssen die Mögeliner auch ohne Gemeindegebietsreform nach Premnitz oder in Ausnahmefälle nach Rathenow.

6. Was ändert sich ?

Mit der Gemeindegebietsreform sind auch gravierende Änderungen verbunden.
Die vielleicht Wichtigste: Die Gemeinde verliert ihre bisherige Selbsständigkeit.
Es wird keine Mögeliner Gemeindevertretung mit einer Bürgermeisterin geben, die zum Beispiel einen Mögeliner Haushalt verabschieden. An die Stelle von Bürgermeister und Gemeindevertretung treten
Ortsbürgermeister und Ortsbeirat. Bei Entscheidungen und Vorhaben , die Mögeliner betreffen, können sie sich vorher eine Meinung bilden, diese muss anschließend in der neuen gemeinsamen Gemeindevertretung gehört werden. Mitentscheiden und mitstimmen darf der Ortsbeirat aber nicht mehr . Beim Haushalt verhält es sich ähnlich. Bisher wurde ein Haushalt für Mögelin mit Einnahmen von Mögelin und Ausgaben für Mögelin erarbeitet. Gleiches geschah für Premnitz und für Döberitz. Nach Zusammenschluss wird es nur noch einen einzigen Haushalt geben. Das bringt Vor- und Nachteile mit sich. Zu den Vorteilen zählt, dass bei größeren und umfangreicheren Investitionen die Finanzkraft gebündelt wird und bei Fördermitteleinsatz der Eigenanteil leichter aufgebracht werden kann. Dagegen können die Mögeliner nicht mehr frei über ihre Finanzen verfügen. Es gibt nur noch einen einzigen großen Topf, in den alle zahlen und aus dem alle entnehmen.. Im übrigen wird die Arbeit der Verwaltung leichter, wenn statt bisher vier Haushaltplänen (drei Gemeinde- und ein Amtshaushalt) nur noch einer aufgestellt werden muss.
Das öffentliche Leben muss darunter nicht leiden. So kann im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung festgelegt werden, dass der Ortsbeirat im gemeinsamen Haushalt ein bestimmtes Budget zur eigenen Verfügung erhält, mit dem zum Beispiel Orstfeste, Veranstaltungen und dergleichen mehr finanziert werden können. Im Straßenbild wird es auch Neuerungen geben. Die neue Stadt Premnitz hätte nach dem Zusammenschluss mehrere mehrere Bahnhof- und Hauptstraßen. Das soll nach dem Willen der Landesregierung nicht so sein, doch die dazu nötigen Änderungen können ganz einfach ablaufen. So ist beispielsweise denkbar, dass die Straßennamen mit einem Zusatz versehen werden, beispielsweise "Bahnhofstrassse Premnitz" und "Bahnhofstrasse Mögelin". Auf der anderen Seite heißt Änderung des Straßennamens nicht automatisch, dass nur die Namen in den beitretenden Orten geändert werden. Es kann in der Vereinbarungfestgelegt werden, dass es z.B. in Zukunft in Premnitz keine Dorfstraße mehr gibt, dafür in Mögelin auf die Gartenstraße verzichtet wird. Dies ist ein Prozess, der gemeinsam in Angriff genommen werden muss.

7. Muss ich mehr bezahlen ?

Diese Frage ist aus heutiger Sicht schwer zu beantworten. Zunächst einmal: Die Gebühren für Wasser, Abwasser, Abfälle und so weiter ändern sich überhaupt nicht. Sie werden nicht durch die Gemeinden, sondern durch den Landkreis beziehungsweise die Zweckverbände erhoben. Änderungen bei den Grund- und Gewerbesteuern stehen auch nicht bevor, hier gelten in allen Gemeinden des Amtes Premnitz die gleichen Hebesätze. Was sich ändern kann, sind die Gebühren für Satzungen, wie der Hundesteuersatzung oder der Straßenreinigungsgebührensatzung (wird in Mögelin z.Z. nicht erhoben). Hier gibt es im Moment noch Unterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden. Obwohl es im Sinne einer Gleichbehandlung günstiger wäre, diese Satzungen sofort anzugleichen, können sie im Rahmen der Vereinbarung noch für 5 Jahre weiter gelten. Eine gemeinsame Satzung wird von der neuen, gemeinsamen Gemeindevertretung, die 2003 gewählt wird, beschlossen, tritt also frühstens 2007 in Kraft. Dann ist es nicht ausgeschlossen, dass die Gebühren für einen Teil etwas steigen, während sie für einen anderen sinken.

8. Wird Mögelin in einer amtsfreien Gemeinde untergehen ?

Diese Befürchtung ist immer wieder zu hören: Premnitz "schluckt" Mögelin, Premnitzer entscheiden anschließend über Mögeliner Interressen. Derartige Vorurteile sind unliebsame Begleiterscheinungen der gesamten Reform und schaffen Unsicherheit und böses Blut. Deshalb muss klargestellt werden: Premnitz wird Mögelin nicht "schlucken"! Die Stadt Premnitz hat die Gemeindegebietsreform weder in Gang gesetz, noch verfolgt sie diese mit Eifer, um sich so die umliegenden Gemeinden einzuverleiben.. Da die Vorstellungen der Landesregierung aber nun einmal so sind wie dargelegt, sollte versucht werden, in sachlichem und ruhigen Dialog alles Erforderliche für diesen Zusammenschluss zu tun. Es wird auch nicht so sein, dass Premnitzer Abgeordnete über Mögeliner entscheiden. 2003 werden neue Gemeindevertretungen gewählt. Ab diesem Zeitpunkt hat die Stadt Premnitz eine Stadtverordnetenversammlung, die von Mögelinern, Premnitzern und wahrscheinlich Döberitzern gewählt wird und auch für alle drei Ortsteile zu ständig ist.
Das Mögeliner Stimmen in der neuen Volksvertretung nicht mehr gehört werden oder untergehen, stimmt so auch nicht. Das Brandenburgische Kommunalwahlgesetz wird geändert, mit der Zielstellung, die Möglichkeiten für Bürger aus Mögelin zu vergrößern, in der neuen Stadtverordnetenversammlung vertreten zu sein.
Sollten sich die Mögeliner Einwohner zu einem "freiwilligem" Zusammenschluss entschließen, kann in der Übergangszeit bis zur Wahl 2003 die Mitwirkung von Mögeliner Vertretern in der Premnitzer Stadtverordnetenversammlung vertraglich festgeschrieben werden. Die Interessenwahrung für Mögelin wird damit deutlich dokumentiert.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Mögelin,

die Gemeindestrukturreform steht uns allen bevor. Sie ist etwas Neues, und natürlich verbinden sich mit einem solchen Schritt in die Zukunft auch viele Ängste und Sorgen. Natürlich können wir abwarten, bis die Landesregierung für uns entscheidet. Wir können aber auch unsere Zukunft selbst in die Hand nehmen, vertrauensvoll aufeinander zu gehen und das Feld nicht anderen überlassen.

Die Entscheidung darüber liegt bei Ihnen.