Informationen zur Gemeindegebietsreform in Mögelin
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Mögelin,
am 25.Januar 2001 wurde Ihnen auf einer
Einwohnerversammlung die Gebietsreform vorgestellt. Viele Fragen
wurden gestellt und beantwortet , doch viele Antworten blieben
noch offen. Dem während der Versammlung vielfach gestellten
Wunsch nach weiteren schriftlichen Informationen, vor allem auch
für Bürgerinnen und Bürger, die nicht an der Zusammenkunft
teilnehmen konnten, kommen wir hiermit nach. Die vorliegenden
Informationen sollen helfen, die wichtigsten und bewegendsten
Fragen im Zusammenhang mit der Gemeindegebietsreform zu
beantworten und Ihnen eine Basis geben,den bevostehenden Prozess
mitzugestalten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ihr Roy Wallenta | gez. Ihre Evamaria Kober |
Amtsdirektor |
Bürgermeisterin |
1. Was bedeutet Gemeindegebietsreform ?
In den kommenden Jahren will die
Landesregierung in Brandenburg eine neue kommunale Struktur mit
leistungsfähigen Verwaltungen schaffen. Dazu dient die
Gebietsreform. Sie sieht vor , durch Zusammenschluss und Eigemeindung die Zahl der Gemeinden von derzeit
etwa 1500 auf knapp die Hälfte zu reduzieren. Gemeinden sollen
durch Zusammenschluss größer werden, somit größere
wirtschaftliche und kommunale Kraft erhalten. Vor allem in den ländlichen,
dünn besiedelten Regionen Brandenburgs mit vielen kleinen und
kleinsten Gemeinden soll sich so die allgemeine Situation
verbessern.
Die Landesregierung hat zur Gemeindegebietsreform sogenannte
Leitbilder beschlossen, in denen die Ziele festgehalten sind. Auf
der Basis der Leitlinien ist das Gesetzgebungsverfahren in Gang
gesetzt worden, im März wird ein neues Gemeindestrukturgesetzt
verabschiedet. Nach diesem Gesetz wird bis zum Jahre 2003 die
Reform umgesetzt sein.
2. Welche Folgen gibt es im Amt Premnitz ?
Das für Premnitz zutreffende Amtsmodell 2 wird es,
das wird durch die Leitbilder und im Innenministerium eindeutig
klargestellt, nach der Reform nicht
mehr geben. Diese Modell, bei dem
eine Stadt als Zentrum für die umliegenden Gemeinden Verwaltungs-
und Kommunal-
aufgaben wahrnimmt, verschwindet völlig. Statt dessen wird durch Zusammenschluss und
Eingemeindung eine amtsfreie Gemeinde entstehen, in der die
bisher amtsangehörigen Gemeinden den Status von Ortsteilen
erhalten. Die Landesregierung begründet diesen Schritt so: Zum
einem widerspricht das Amtsmodell 2 dem Demokratieverständnis,
da der Bürgermeister der Verwaltngsgemeinde automatisch auch
Amtsdirektor ist. Er darf beispielsweise die anderen amtsangehörigen
Gemeinden öffentlich-rechtlich vertreten, obwohl er von diesen
nicht gewählt wurde. Auf der anderen Seite nutzen die Bewohner
der anderen Gemeinden viele öffentliche Einrichtungen der
Verwaltungsgemeinde, wie Kulturhäuser, medizinische
Einrichtungen oder Schwimmbäder, die erhaltenden und investiven
Kosten dafür trägt die Stadt Premnitz dagegen allein.
Die Leitbilder der Landesregierung sehen für Premnitz keine
andere Möglichkeit vor, als die Eigemeindung von Mögelin und Döberitz.
3. Was bedeutet Freiwilligkeit ?
Im Zusammenhang mit der Gebietsreform ist von
einer "Freiwilligkeit " beim
Zusammenschluss die Rede. Dieser Begriff ist irreführend:
Freiwillig bedeutet nicht, dass es eine Entscheidung für oder gegen den
Zusammenschluss geben kann, sondern nur, ob die Gemeinden diesen
Prozess freiwillig und gemeinsam in Angriff nehmen oder warten,
bis per Entscheidung des Innenministeriums und des Landtages der
Zusammenschluss angeordnet wird.
Bei einem "freiwilligem" Zusammenschluss können die
Gemeinden einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschließen, der
das Zusammenwachsen regelt, zum Beispiel, welche Vorhaben in den
Gemeinden nach dem Zusammenschluss in welcher Reihenfolge in
Angriff genommen werden, wie Einnahmen aus kommunalen Verkäufen
genutzt werden und dergleichen mehr. Für einen "freiwilligen"
Zusammenschluss müssen die Gemeindevertreter einen
entsprechenden Beschluß fassen, zusätzlich ist ein Bürgerentscheid
vorgesehen. Die letzte Einscheidung trifft die Landesregierung,
die als demokratisch gewählte Volksvertretung dazu die
Gesetzgebungskompetenz hat. Die Landesregierung kann auch gegen Bürgerentscheide
beschließen, sofern dieser Beschluß mit den Gesetzen in
Einklang steht.
4. Welche anderen Möglichkeiten gibt es ?
Nach aktueller Auslegung der Leitbilder keine. Als Amt wird Premnitz, da hat sich die Landesregierung klar geäußert, nicht weiter bestehen. Von daher gibt es keine andere Möglichkeit als den Zusammenschluss der Gemeinden. Theoritisch denkbar wäre der Wechsel in ein anderes Amt, zum Beispiel Rathenow, Milow oder Nennhausen. Diesem Wechsel muss jedoch nicht nur die Gemeinde, die in ein neues Amt will, zustimmen, sondern auch die Kommunen des neuen Amtes. Die endgültige Entscheidung liegt wieder beim Innenministerium, das einem Wechsel entsprechend den Leitbildern nicht zustimmen wird, da dieser dem Ziel der Gemeindegebietsreform widersprechen würde. Als allerletzte Möglichkeit bliebe noch, nachdem eine zwangsweise Eingemeindung erfolgt ist, vor Gericht zu klagen. Erfahrungen aus Thüringen, wo bereits eine Gemeindegebietsreform stattgefunden hat, zeigen jedoch, dass die Erfolgsaussichten nahezu bei Null liegen: In einem solchen Falle müsste nachgewiesen werden, dass die Eingemeindung dem neuen Gesetz widersprechen würde und im Falle Premnitz sind die Aussagen dazu eindeutig.
5. Was bleibt nach einem "freiwilligen" Zusammenschluss gleich?
Trotz eines Zusammenschlusses wird Mögelin
nicht von der Landkarte verschwinden.
Schon formal ist das im Ortsschild erkenntlich.
Aus dem alten | Mögelin | wird | Mögelin |
Landkreis |
Stadt Premnitz Landkreis Havelland |
Auch das, was einen Ort nach außen repräsentiert, seine Identität, bleibt erhalten: Es wird auch nach der Reform die gleichen Vereine geben, die Chorgemeinschaft wird ebensowenig verschwinden wie der Anglerverein, die Freiwillige Feuerwehr Mögelin bleibt als Freiwillige Feuerwehr Mögelin erhalten und die Fußballer werden weiterhin beim Fußballklub kicken können. Gleiches trifft auch für die Kita zu: So lange genügend Kinder in Mögelin leben, werden sie auch weiterhin in Mögelin zu Kita gehen können. Wenn in der Gemeinde längerfristige Bauvorhaben geplant sind , kann deren Fortführung im bereits erwähnten öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbart werden. Das gilt auch für die Ortssatzungen und verschiedenen Gebührensatzungen (z.B. Hundesteuersatzung), die für längsten fünf Jahre bleiben können. Was die öffentliche Verwaltung angeht, bleibt ohnehin alles beim Alten: Zu Amtsgängen müssen die Mögeliner auch ohne Gemeindegebietsreform nach Premnitz oder in Ausnahmefälle nach Rathenow.
6. Was ändert sich ?
Mit der Gemeindegebietsreform sind auch
gravierende Änderungen verbunden.
Die vielleicht Wichtigste: Die Gemeinde verliert ihre bisherige
Selbsständigkeit.
Es wird keine Mögeliner Gemeindevertretung mit einer Bürgermeisterin
geben, die zum Beispiel einen Mögeliner Haushalt verabschieden.
An die Stelle von Bürgermeister und Gemeindevertretung treten Ortsbürgermeister und Ortsbeirat. Bei Entscheidungen und Vorhaben , die Mögeliner
betreffen, können sie sich vorher eine Meinung bilden, diese
muss anschließend in der neuen gemeinsamen Gemeindevertretung
gehört werden. Mitentscheiden und mitstimmen darf der Ortsbeirat
aber nicht mehr . Beim Haushalt verhält es sich ähnlich. Bisher
wurde ein Haushalt für Mögelin mit Einnahmen von Mögelin und
Ausgaben für Mögelin erarbeitet. Gleiches geschah für Premnitz
und für Döberitz. Nach Zusammenschluss wird es nur noch einen
einzigen Haushalt geben. Das bringt Vor- und Nachteile mit sich.
Zu den Vorteilen zählt, dass bei größeren und umfangreicheren
Investitionen die Finanzkraft gebündelt wird und bei Fördermitteleinsatz
der Eigenanteil leichter aufgebracht werden kann. Dagegen können
die Mögeliner nicht mehr frei über ihre Finanzen verfügen. Es
gibt nur noch einen einzigen großen Topf, in den alle zahlen und
aus dem alle entnehmen.. Im übrigen wird die Arbeit der
Verwaltung leichter, wenn statt bisher vier Haushaltplänen (drei
Gemeinde- und ein Amtshaushalt) nur noch einer aufgestellt werden
muss.
Das öffentliche Leben muss darunter nicht leiden. So kann im
Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung festgelegt
werden, dass der Ortsbeirat im gemeinsamen Haushalt ein
bestimmtes Budget zur eigenen Verfügung erhält, mit dem zum
Beispiel Orstfeste, Veranstaltungen und dergleichen mehr
finanziert werden können. Im Straßenbild wird es auch
Neuerungen geben. Die neue Stadt Premnitz hätte nach dem
Zusammenschluss mehrere mehrere Bahnhof- und Hauptstraßen. Das
soll nach dem Willen der Landesregierung nicht so sein, doch die
dazu nötigen Änderungen können ganz einfach ablaufen. So ist
beispielsweise denkbar, dass die Straßennamen mit einem Zusatz
versehen werden, beispielsweise "Bahnhofstrassse Premnitz"
und "Bahnhofstrasse Mögelin". Auf der anderen Seite
heißt Änderung des Straßennamens nicht automatisch, dass nur
die Namen in den beitretenden Orten geändert werden. Es kann in
der Vereinbarungfestgelegt werden, dass es z.B. in Zukunft in
Premnitz keine Dorfstraße mehr gibt, dafür in Mögelin auf die
Gartenstraße verzichtet wird. Dies ist ein Prozess, der
gemeinsam in Angriff genommen werden muss.
7. Muss ich mehr bezahlen ?
Diese Frage ist aus heutiger Sicht schwer zu beantworten. Zunächst einmal: Die Gebühren für Wasser, Abwasser, Abfälle und so weiter ändern sich überhaupt nicht. Sie werden nicht durch die Gemeinden, sondern durch den Landkreis beziehungsweise die Zweckverbände erhoben. Änderungen bei den Grund- und Gewerbesteuern stehen auch nicht bevor, hier gelten in allen Gemeinden des Amtes Premnitz die gleichen Hebesätze. Was sich ändern kann, sind die Gebühren für Satzungen, wie der Hundesteuersatzung oder der Straßenreinigungsgebührensatzung (wird in Mögelin z.Z. nicht erhoben). Hier gibt es im Moment noch Unterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden. Obwohl es im Sinne einer Gleichbehandlung günstiger wäre, diese Satzungen sofort anzugleichen, können sie im Rahmen der Vereinbarung noch für 5 Jahre weiter gelten. Eine gemeinsame Satzung wird von der neuen, gemeinsamen Gemeindevertretung, die 2003 gewählt wird, beschlossen, tritt also frühstens 2007 in Kraft. Dann ist es nicht ausgeschlossen, dass die Gebühren für einen Teil etwas steigen, während sie für einen anderen sinken.
8. Wird Mögelin in einer amtsfreien Gemeinde untergehen ?
Diese Befürchtung ist immer wieder zu hören:
Premnitz "schluckt" Mögelin, Premnitzer entscheiden anschließend über Mögeliner
Interressen. Derartige Vorurteile sind unliebsame
Begleiterscheinungen der gesamten Reform und schaffen
Unsicherheit und böses Blut. Deshalb muss klargestellt werden: Premnitz wird Mögelin nicht "schlucken"!
Die Stadt Premnitz hat die
Gemeindegebietsreform weder in Gang gesetz, noch verfolgt sie
diese mit Eifer, um sich so die umliegenden Gemeinden
einzuverleiben.. Da die Vorstellungen der Landesregierung aber
nun einmal so sind wie dargelegt, sollte versucht werden, in
sachlichem und ruhigen Dialog alles Erforderliche für diesen
Zusammenschluss zu tun. Es wird auch nicht so sein, dass
Premnitzer Abgeordnete über Mögeliner entscheiden. 2003 werden
neue Gemeindevertretungen gewählt. Ab diesem Zeitpunkt hat die
Stadt Premnitz eine Stadtverordnetenversammlung, die von Mögelinern,
Premnitzern und wahrscheinlich Döberitzern gewählt wird und
auch für alle drei Ortsteile zu ständig ist.
Das Mögeliner Stimmen in der neuen Volksvertretung nicht mehr
gehört werden oder untergehen, stimmt so auch nicht. Das
Brandenburgische Kommunalwahlgesetz wird geändert, mit der
Zielstellung, die Möglichkeiten für Bürger aus Mögelin zu
vergrößern, in der neuen Stadtverordnetenversammlung vertreten
zu sein.
Sollten sich die Mögeliner Einwohner zu einem "freiwilligem"
Zusammenschluss entschließen, kann in der Übergangszeit bis zur
Wahl 2003 die Mitwirkung von Mögeliner Vertretern in der
Premnitzer Stadtverordnetenversammlung vertraglich
festgeschrieben werden. Die Interessenwahrung für Mögelin wird
damit deutlich dokumentiert.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Mögelin,
die Gemeindestrukturreform steht uns allen
bevor. Sie ist etwas Neues, und natürlich verbinden sich mit
einem solchen Schritt in die Zukunft auch viele Ängste und
Sorgen. Natürlich können wir abwarten, bis die Landesregierung
für uns entscheidet. Wir können aber auch unsere Zukunft selbst
in die Hand nehmen, vertrauensvoll aufeinander zu gehen und das
Feld nicht anderen überlassen.
Die Entscheidung darüber liegt bei Ihnen.